Der Vereinszweck und die Satzung des Vereins |
Im Folgenden ein Auszug unserer Satzung, die komplette Satzung des Vereins finden Sie hier: Satzung § 2 Zweck des Vereins | | | - Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
- Zweck des Vereins ist die Verbreitung von Erkenntnissen auf den Gebieten der Gesundheit und Persönlichkeitsentfaltung.
- Der Satzungszweck wird durch die Ausarbeitung von Schriften, Veröffentlichungen, Bild- und Tonträgern, Vortrags- und Seminarinhalten sowie durch entsprechende Beratungen und die Durchführung von Lehrveranstaltungen erfüllt.
- Der Verein kann Schulungs-, Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen schaffen und unterhalten oder sich hieran beteiligen.
- Der Verein kann Stipendien und Unterhaltshilfen für die Schulung, Aus- oder Fortbildung von Personen geben, die befähigt sind, bei der Erfüllung der Satzungszwecke maßgeblich mitzuwirken.
- Die notwendigen Mittel beschafft der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und andere Maßnahmen.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Datenschutzerklärung des Vereins finden Sie in folgendem Link: Datenschutzerklärung | |  |
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